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Den Ofen mit moderner Technologie weiterbetreiben
Elektrostatische Staubabscheider sind auch im neuen Jahr einbaufähig
Die Unsicherheit ist groß. Wie kann ich einen älteren Ofen weiterbetreiben? Was ist technisch und organisatorisch dazu nötig? Gerade bei hochwertigen, handwerklich gefertigten Anlagen lohnt es sich, alle Alternativen zu prüfen. Eine der attraktivsten ist auch im Jahr 2025 der elektrostatische Staubabscheider.
Bernd Weishaar ist im Vorstand des europäischen Verbandes für technische Luftreinhaltung, Clean Exhaust Association e.V. (CEA), und ordnet die Lage ein: „Ebenso wie in den vergangenen Jahren kann ein Ofen mit einem Staubabscheider ausgestattet werden, um auch die aktuellsten Anforderungen zu treffen.“ Bis Ende 2024 reichte dazu nur eine Absprache mit dem Schornsteinfeger oder der Schornsteinfegerin. Das, so Weishaar, wird auch in der Regel immer noch so praktiziert.
Dennoch gibt es an der ein oder anderen Stelle Situationen, in denen sowohl Schornsteinfeger als auch Vollzugsbehörde angesichts der noch immer unklaren Situation seit dem 1. Januar 2025 für alte Öfen Bedenken haben. Auch hier gibt es laut Weishaar kein Problem: „Viele Bedenken können wir im Vorfeld zerstreuen, eine Anfrage bei einem der Hersteller für elektrostatische Staubabscheider ist oft der erste sinnvolle Schritt.“ In anderen Fällen kann man, wie im Gesetz vorgesehen, einen Einzelantrag bei der zuständigen Behörde stellen. Die entsprechende Regelung steht in § 22 der 1. BImSchV.
Und das funktioniert so: Der Antrag kann bei vielen Kommunen bereits online heruntergeladen werden, inklusive der Information zum richtigen Ansprechpartner. Sollte eine Kommune diesen Service nicht bieten, kann man auf der Website des Verbands CEA (www.cea-network.org) eine Anleitung und ein Musterformular herunterladen. Diesen Antrag kann man ausfüllen und dann nach kurzer Rücksprache mit der Kommune einreichen. Die Kommune ist verpflichtet, diesen Antrag in angemessener Frist zu bearbeiten. Weishaar empfiehlt, bei allen Schritten immer den Bezirksschornsteinfeger oder die Bezirksschornsteinfegerin mit an Bord zu nehmen. Oft ist nach einer Rücksprache ein Einzelantrag auf Ausnahme gar nicht mehr nötig.